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Anhörungen im April 2021 weiterhin nur ausnahmsweise durchgeführt, Dinge, die in der Verordnung festgelegt sind.

Das Justizministerium der Slowakischen Republik per Dekret 108/2021 Z.z. ab Tag 22.3.2021 verschoben die Wirksamkeit seines Dekrets Nr. 24/2021 zur Durchführung von Anhörungen, Hauptverhandlungen und öffentliche Sitzungen in Not- und Ausnahmesituationen.

Wirksamkeit des Erlasses zur Durchführung von Anhörungen, Hauptanhörungen und öffentliche Versammlungen in Not- und Ausnahmesituationen wurden verschoben auf 30.4.2021.

Laut Dekret 24/2021 Z.z.  § 1 ods. 1  Anhörungen finden in Notfällen oder Notfällen statt, große Anhörungen und öffentliche Versammlungen in diesen Angelegenheiten:

 ein) Sorgerechtsangelegenheiten, einschließlich Sorgerechtsentscheidungen,

 b) Entscheidung eines Richters für ein vorbereitendes Verfahren nach § 348 ods. 1 Brief. ein) ein b) Strafprozessordnung,

 c) bedingte Entlassung aus der Haft,

 d) sich dafür entscheiden, ob sich die verurteilte Person während der Probezeit bewährt hat oder ob eine Freiheitsstrafe angeordnet ist,

 e) Entscheidung über die Verhängung einer Schutzbehandlung, Änderung der Art und Weise, wie eine Schutzbehandlung durchgeführt wird, Fortsetzung der Schutzbehandlung, Entlassung und Beendigung der Schutzbehandlung,

 f) Verfahren in Angelegenheiten der elterlichen Verantwortung,

 G) Verfahren zur Betreuung Minderjähriger, einschließlich der Vollstreckung von Entscheidungen,

 ha) Verfahren zur Rückführung eines Minderjährigen ins Ausland bei unbefugter Überstellung oder Inhaftierung,

 ich) Adoptionsverfahren,

 j) Verfahren in Unterhaltssachen für Minderjährige,

 k) Erbschaftsverfahren,

 l) Verfahren zur Geschäftsfähigkeit,

 ich) Verfahren über die Zulässigkeit der Unterbringung in einer medizinischen Einrichtung,

 nein) Verfahren zur Bestellung eines Vormundes,

 Ö) Asylangelegenheiten, Inhaftierung und Administrativausweisung,

 p) Zivilstreitigkeiten und zivilrechtliche Verfahren ohne Streitigkeiten, wenn die Streitparteien oder die Verfahrensparteien einer Anhörung in ihrer Abwesenheit zugestimmt haben.

ods. 2) Mit Ausnahme der Angelegenheiten unter Absatz 1 im Notfall oder im Ausnahmezustand kann eine Anhörung stattfinden, die Hauptverhandlung und die öffentliche Sitzung auch dann, Wenn dies der Fall ist, was nicht aufgeschoben werden kann; das angerufene Gericht hat dies in der Vorladung hervorzuheben.