Preis der juristischen Dienstleistungen / Anwaltsgebühr wird in Übereinstimmung mit der Verordnung des Justizministeriums zu Lasten des Kunden-Nr. 655/2004 Z.z. die Vergütung und Entschädigung von Rechtsanwalt für die Bereitstellung von juristischen Dienstleistungen.
Das erste Treffen mit einem Anwalt für bis zu einem halben Stunde, während dessen wirft der Kunde ein rechtliches Problem und in dem der Anwalt mit dem Kunden vereinbaren weitere Zusammenarbeit, Es ist vorgesehen, kostenlos.